Braunschweig will ungeflasht bleiben
Es gibt malerische Kleinstädte in den USA, da darf man auf offener Straße kein Eis essen, weil man ja kleckern und das Pflaster und somit das Gesamtbild besudeln könnte. In Singapur ist angeblich Kaugummi kauen verboten und wer einen solchen ausspuckt, darf mit empfindlicher Geldstrafe rechnen (ich glaub’ die Todesstrafe droht noch nicht dafür, aber ich will’s nicht beschwören).
In Braunschweig will das Ordnungsamt nun ein Picknick auf dem Schloßplatz verbieten, zu dem jemand über StudiVZ aufgerufen hat:
- Jegliche öffentliche Flashmobs in Braunschweig sind illegal und werden notfalls mit einer Allgemeinverfügung verboten und polizeilich aufgelöst.
- Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.
Aha. Unter “öffentlicher Raum” verstehe ich als steuerzahlender Bürger, daß ich diesen selbstverständlich jederzeit und zu jedem Zweck nutzen kann, wie es mir beliebt – solange ich nichts zerstöre und niemanden schädige oder gefährde. Ob ich auf dem Rathausmarkt einen Apfel essen möchte oder in Planten und Blomen mit Freunden um die Wette Purzelbäume schlagen will, das sollte das Ordnungsamt nichts angehen, oder? Die Braunschweiger Definition des öffentlichen Raums und seiner planmäßigen Nutzung läßt erinnert mich stark an Worte wie “Ausgangsverbot” und “Sperrstunde” denken und weckst üble Assoziationen an Diktaturen in Bananenrepubliken sowie an V for Vendetta (und das sind bei dem Mistfilm wahrlich üble Assoziationen…). Aber das sieht das Ordnungsamt Braunschweig ganz anders – die Begründung für das Verbot klingt jedenfalls abenteuerlich in meinen Ohren:
Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet. Auf meine Frage, was denn gefährdet sei, antwortete mir Herr Heidelberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, dass das Sandsteinpflaster vorm Schloss teuer sei. Die Frage, inwiefern dieses Pflaster, über das tagtäglich Tausende von Frauen in High-Heels stolzieren, durch samtene Decke von Picknickern gefährdet sei, wurde mir leider nicht beantwortet.
Das Picknick könnte ähnlich wie eine Flashmob-Party auf Sylt ausarten und statt der erwarteten max. 100 Picknicker kommen mehr als 5 000 Personen, die kein friedliches nachmittägliches Flashmob-Picknick veranstalten, sondern eine wüste Orgie wie im Film “Das Parfüm”.
Auch die Anmeldung einer Demonstration ähnlich wie bei der Love Parade wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 8.8. keine Aussicht auf Erfolg haben, weil eine Demonstration mit Picknick (schriftliches Zitat Paschen) “eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung” darstellt.
Wahrscheinlich hat man sich hier durch das vom Organisatoren unachtsam benutzte Wörtchen <em>Flashmob</em> zu dieser Verbotsorgie hinreißen lassen. Ein Flashmob ist eine einmalige Momentaufnahme, völlig spontan und meist nach wenigen Minuten vorbei. Ein Beispiel für einen gelungenen Flashmob ist z.B. dieser hier:
[youtube jwMj3PJDxuo]
Dieses Braunschweiger Schloßplatz-Picknick ist ungefähr so spontan wie Ebbe und Flut, es sollte dieses Jahr zum dritten Mal am selben Ort stattfinden. Insofern bleibt es das Geheimnis des Organisatoren, was daran “Flashmob” sein soll, aber hey, wir wollen nicht kleinlich sein. Auch wenn man angedenk der rund 5.000 Chaoten, die letztens auf Sylt bei einer spontanen Party einen Haufen Müll und Ärger hinterlassen hatten, die Sorgen der Behörden für berechtigt ansehen kann.


